Was ist eine humangenetische Beratung und wann ist sie sinnvoll?
Die genetische Sprechstunde dient der Erörterung und Klärung individueller Fragestellungen hinsichtlich genetisch bedingter Erkrankungen. Sowohl betroffene Patienten, (werdende) Eltern, aber auch Verwandte, die vielleicht selbst Anlageträger einer Erkrankung sein könnten, können hinsichtlich Diagnosestellung, Vererbungsmuster/Weitervererbung oder möglicher Risiken ausführlich informiert und auf mögliche Behandlungsoptionen hingewiesen werden.
Gründe für eine fachärztliche genetische Beratung können sehr vielfältig sein, wie z.B. der Verdacht auf das Vorliegen einer genetisch bedingten Erkrankung oder Entwicklungsstörung sowie Fehlbildungen, unerfüllter Kinderwunsch, Fehlgeburten, Auffälligkeiten und Fragestellungen in der Schwangerschaft , sowie eine familiäre Häufung von Tumorerkrankungen oder anderer Krankheitsbilder. Das Spektrum ist breit und betrifft alle medizinischen Fachdisziplinen, was verdeutlicht, wie sehr sich die Humangenetik in den vergangenen Jahren zu einem zentralen klinischen Querschnittsfach in der Medizin entwickelt hat.
Die Beratung soll für Sie eine Entscheidungshilfe sein und es Ihnen erleichtern, Krankheitsrisiken zu bewerten und sich ggf. auf sie einzustellen. Es bleibt dabei stets ganz Ihre Entscheidung, welche Ergebnisse Sie zur Kenntnis nehmen wollen und welche Konsequenzen Sie aus dem Beratungsgespräch ziehen.
Die wichtigsten Informationen werden Ihnen im Anschluss in einem verständlich gehaltenen Brief noch einmal zusammengefasst. Wenn im Anschluss daran noch Fragen offenbleiben, neue Aspekte oder Probleme auftreten, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Wer kann sich beraten lassen?
Gesetzlich Krankenversicherte sowie Privatpatienten können eine fachärztliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wer trägt die Kosten?
Die genetische Beratung ist eine Kassenleistung!
Das bedeutet, genetische Beratungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse sowie in der Regel auch von den Privatkassen übernommen.