Unparteilichkeit
Das MVZ Clotten versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Durchführung seiner Tätigkeiten als selbstverständlichen Grundsatz seines Handelns. 
Gemäß den Kapiteln 4.1 in den Normen DIN EN ISO 15189:2023-03 (Medizinisches Labor) sowie DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 (Prüflabor) stellt die Geschäftsleitung sicher, dass alle Mitarbeitenden bei Eintritt zur Unparteilichkeit verpflichtet werden. Im Folgenden wird regelmäßig im Rahmen von Schulungen auf das Thema der Unparteilichkeit (hier im Speziellen auf die Einflussnahme durch Außenstehende sowie durch andere Mitarbeitende des MVZ) hingewiesen und sensibilisiert. Hierdurch ist die Objektivität und Unabhängigkeit unserer Untersuchungsergebnisse und die sämtlicher Labortätigkeiten gewährleistet.

Vertraulichkeit
Bei allen Aktivitäten verpflichtet sich die Geschäftsleitung MVZ Clotten, die Vertraulichkeit unserer Patientendaten sowie die unserer Einsender zu wahren.
Alle Mitarbeitenden werden auf das Datengeheimnis nach der DSGVO (Art. 29, Art. 32 Abs. 4) in Verbindung mit dem BDSG (neu), den Schutz von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Wahrung der Schweigepflicht nach §§ 203, 204 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet.
Schulungen zum Thema „Vertraulichkeit“ werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
 

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