Unser Labor untersucht ganz überwiegend Patientenproben, die uns aus einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis zugesandt werden.
Laboruntersuchung mit ärztlicher Überweisung
Manche Patienten kommen mit ärztlich veranlassten Laborüberweisungen direkt zu uns zur Blutabnahme, insbesondere wenn eine Blutabnahme direkt im Labor für die Analyse vorteilhaft ist. Bitte bringen Sie den Überweisungsschein und Ihre Versichertenkarte mit. Für GKV Patienten ist ein "Überweisungsschein für in-vitro diagnostische Auftragsleistungen" (Muster 10) notwendig.
Laboruntersuchung als Wunschleistung (IGeL-Leistung) ohne ärztliche Überweisung
Laboruntersuchungen als Wunschleistung (IGeL-Leistung) ohne ärztliche Überweisung, setzen eine klare Vorstellung und vollständige Angabe der gewünschten Untersuchungen Ihrerseits voraus.
Preisliste 1,0 GOÄ
Die ärztlichen Aufgaben der Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte), der Indikationsstellung und der Auswahl der Laboruntersuchungen sowie insbesondere die auf den Laborergebnissen aufbauende Patientenberatung und Therapie können - auch bei Laboruntersuchungen als Wunschleistungen - nur sehr eingeschränkt durch das Labor übernommen werden. Weitere diagnostische Schritte wie die körperliche Untersuchung, Ultraschall oder Röntgen (etc.), die für eine angemessene Beratung und Behandlung nach der Blutabnahme notwendig sind, können durch uns nicht angeboten werden.
Unsere Laborambulanz ist nicht für haus- bzw. fachärztlichen Aufgaben der direkten Patientenversorgung ausgerichtet.
Blutabnahmen für Analysen als Wunschleistung, die nicht in unserem Labor bzw. bei unseren Partnerlaboren der Limbach-Gruppe durchgeführt werden, führen wir nicht durch. Ebenso Abstriche und weiterführende Maßnahmen wie Impfungen.
Sollten Sie infektiologische Fragestellungen haben oder Impfungen brauchen, so wenden Sie sich bitte an unsere Infektiologen in der Zweigpraxis MVZ Clotten Oltmannsstraße.
Befundübermittlung
Der schriftliche Befund mit Angaben zu Normwerten, Befundtexten sowie – falls indiziert - einer ärztlichen Laborinterpretation wird Ihnen, sobald erstellt, per Post an Ihre Adresse geschickt. Alternativ kann der Befund auch persönlich abgeholt werden. Dadurch können die Vorgaben der ärztlichen Schweigepflicht sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichergestellt werden. Eine telefonische Abfrage der Ergebnisse ist nur in abgesprochenen, medizinisch dringlichen Fällen und unter Verwendung eines Passwortes bzw. Angabe der Auftragsnummer möglich. Eine telefonische Abfrage der Laborergebnisse birgt zudem immer das Risiko von Verständnisfehlern. Eine Übermittlung der Laborergebnisse per Mail führen wir auf Grund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung nicht durch. Patienten mit Laborüberweisungen bekommen Ihren Befund beim überweisenden Arzt.